Garantien, Kundendienst
Landtechnik Becker GmbH
Garantien & Kundendienst
Letzte Aktualisierung: September 2026
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle von Landtechnik Becker GmbH verkauften Produkte — landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren und zugehöriges Zubehör — gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Erhalt der Ware, gemäß §§ 434 ff. BGB.
Was die Gewährleistung abdeckt
- Fabrikations- und Materialfehler an der Maschine;
- Nicht der Bestellung entsprechende Ausstattung oder fehlende Bestandteile bei Lieferung;
- Erhebliche, nicht angekündigte technische Mängel;
- Transportschäden, die bei Lieferung dokumentiert wurden.
Was die Gewährleistung nicht abdeckt
- Normaler Verschleiß von Verschleißteilen (z. B. Reifen, Filter, Riemen, Bremsbeläge);
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Maschine;
- Schäden durch unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Wartung;
- Eigenmächtige technische Veränderungen oder der Einbau nicht freigegebener Ersatzteile;
- Schäden durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt.
Wie Sie die Gewährleistung geltend machen
Kontaktieren Sie unser Kundendienstteam über einen der folgenden Wege und geben Sie Ihre Bestellnummer, das betroffene Maschinenmodell sowie eine Beschreibung des Problems an (nach Möglichkeit mit Fotos):
Nach Prüfung veranlasst Landtechnik Becker GmbH je nach Fall Reparatur, Ersatz oder Erstattung der Ware, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, sofern der Mangel von der Gewährleistung erfasst ist.
Fragen zum Kundendienst
Unser Team antwortet in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage.
Ja, die Rechnung oder ein Kaufnachweis ist erforderlich, um den Gewährleistungszeitraum zu bestätigen.
Ja. Teile, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch verschleißen (z. B. Reifen, Filter, Bremsbeläge), sind keine Gewährleistungsfälle, sondern unterliegen der regulären Wartung.